Berufsfindungstag

Anmeldung

Wir freuen uns sehr, dass Sie sich dass zu entschieden haben bei unserem Berufsfindungstag 2026 mitzumachen.
Sobald die Anmeldephase abgeschlossen ist, erhalten Sie alle weiteren Informationen. 

 

 

Bitte melden Sie sich hier an. 

 

 Anmeldung

 Auf- und Abbauzeiten

Aufbauzeiten: Am Freitag, 20.03.2026 von 15 Uhr bis 18 Uhr oder am Samstag, 21.03.2026 von 08 Uhr bis 10 Uhr

 

Abbauzeiten: Am Samstag, 21.03.2026 von 14 Uhr bis 16 Uhr

 

Öffnungszeiten für Besucher: Berufsfindungstag am Samstag, 21.03.2026 von 10 Uhr bis 14 Uhr

 

Außerhalb dieser Zeiten ist der Aufenthalt in der Anton-Miller-Schule nur nach vorheriger Absprache mit dem Organisationsteam möglich. Der Aufbau der Messestände ist innerhalb der angegebenen Zeiten durchzuführen. Der Abbau des Messestandes erfolgt nach Beendigung der Öffnungszeiten für Besucher am Messetag.

 

Der Aussteller hat sämtliches Standbaumaterial und Ausstellungsgut rückstandslos zu entfernen und den ursprünglichen Zustand der Standfläche wieder herzustellen. Für Beschädigungen oder Verunreinigungen haftet der Aussteller.

 Datenschutz

 Kontakt

 Werbekostenzuschuss

Bankverbindungen:

Empfänger: Chance auf Bildung-Zeit für Kinder Förderverein für die Kindergärten und Schulen der Gemeinde Nersingen e.V.

Verwendungszweck: Berufsfindungstag 2026

Betrag: 100 €

 

Link zur Onlinespende:

 

VR Bank Nersingen

DE09 7306 1191 0000 5252 00

BIC: GENODEF1NU1

 

Sparkasse Nersingen

DE36 7305 0000 0442 0004 44

BIC: BYLADEM1NUL

 Gestaltung und Nutzung der Standfläche

Beim Aufbau des Messestands ist die in der Anmeldung angegebene Standgröße einzuhalten (2 x 2 Meter, wenn nichts anderes vereinbart wurde). Außerdem ist bei der Verteilung im Raum auf die anderen Aussteller Rücksicht zu nehmen und der Eingangsbereich, Notausgänge und Fluchtwege frei zu lassen.

 

Teilnahme, Präsentation sowie Aktionen des Ausstellers müssen dem Thema des Berufsfindungstages entsprechen. Während der Öffnungszeit des Berufsfindungtages ist der Aussteller verpflichtet, den Stand vollständig aufgebaut und besetzt zu halten.

 

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass eine Bewachung des Ausstellungsbereiches nicht gestellt wird. Für eine Sicherung in diesem Sinn ist jeder Aussteller selbst verantwortlich. Es wird somit keine Haftung für Verlust oder Beschädigung übernommen.

 Brandschutz und Sicherheit

Zur Sicherstellung des Brandschutzes und der allgemeinen Gefahrenabwehr sind bitte die folgenden Hinweise einzuhalten:

  • Alle Rettungswege (Türen, Ausgänge, Notausgänge, Flure und Treppenhäuser) müssen immer frei zugänglich sein.

  • Die Brandabschnittstüren dürfen in geöffnetem Zustand nicht durch Keile, Schnüre, Gegenstände oder dergl. festgestellt werden.

  • Alle Ausstellungsgegenstände und der Messestand selbst müssen von Hitzequellen jeder Art ausreichend weit entfernt aufgestellt werden.

  • Offene Flammen jeder Art sind verboten.

  • Leicht entflammbare Ausstattungsgegenstände dürfen nicht verwendet werden.

  • Alle Messeaufbauten dürfen nur so aufgebaut werden, dass Feuermelder, Feuerlöscher und dergl. jederzeit gut zugänglich bleiben.

  • Die Feuerwehrzufahrt und der Innenhof des Rathausplatzes ist während der Besuchsöffnungszeiten frei zu halten.

 Zulassung zum Berufsfindungstag

Der Aussteller hat sich bei den Ausstellungen an seinem Stand jedes Verstoßes gegen Rechtsvorschriften zu enthalten. Insbesondere ist er verpflichtet, keinerlei Darstellungen oder Darbietungen o.ä. am Berufsfindungstag anzubieten oder anzupreisen, die gegen Gesetze oder Rechte Dritter verstoßen, sittenwidrig sind oder extremistisches, verfassungsfeindliches Gedankengut enthalten, oder auf derartige Informationen verweisen. Hierzu zählen beispielsweise Informationen, die strafbare oder sexuell anstößige Inhalte oder jugendgefährdende Inhalte aufweisen, oder die sonst verboten sind. Die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes sowie die nationalen und internationalen Urheberund Kennzeichenrechte sowie sonstige gewerbliche Schutzrechte und Persönlichkeitsrechte Dritter sind zu beachten.

 Werbung, akustische Vorführungen und Gewinnspiele

Werbung jeder Art, insbesondere die Verteilung von Werbedrucksachen sowie die Ansprache von Besuchern sind nur innerhalb des Standes gestattet.

Gewinnspiele etc., die der Gewinnung von Adressbeständen dienen bitten wir zu unterlassen. Vorführungen, akustische Werbung sowie die Inbetriebnahme von Maschinen und Geräten bedürfen einer Genehmigung des Veranstalters.

Es obliegt dem Aussteller, evtl. notwendige, darüberhinausgehende Genehmigungen (z.B. GEMA) für Darbietungen einzuholen.

 Veröffentlichungen und Internet

Alle Aussteller, die sich rechtzeitig angemeldet haben, werden in den Veröffentlichungen zum Berufsfindungstag mit ihrem Firmennamen und den Ausbildungsplätzen gelistet. Darüber hinaus wird ein Ausstellerverzeichnis online gestellt.

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