Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: 1. August 2006

 I Allgemeines

§ 1 Geltungsbereich

  1. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses maßgebliche Fassung.
  2. Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbeziehungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbstständige Tätigkeit zugerechnet werden kann.
  3. Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird und die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit handeln.
  4. Kunden im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
  5. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Gültigkeit wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

 

§ 2 Vertragsschluss

  1. Die Konditionen unserer Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Unsere Darstellung im Internet stellt kein Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden, uns zu beauftragen.
  2. Mit der Beauftragung erklärt der Kunde verbindlich sein Vertragsangebot.
  3. Wir werden den Zugang des Auftrags des Kunden unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme des Auftrags dar. Die Zugangsbestätigung stellt nur dann eine Annahmeerklärung dar, wenn wir dies ausdrücklich erklären. Die Entgegennahme eines telefonischen Auftrags stellt keine verbindliche Annahme unsererseits dar.
  4. Wir sind berechtigt, das in dem Auftrag liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen anzunehmen. Bei auf elektronischem Wege erfolgter Beauftragung sind wir berechtigt, den Auftrag innerhalb von 3 Werktagen nach Eingang bei uns anzunehmen. Wir sind berechtigt, die Annahme des Auftrags - etwa nach Prüfung der Bonität des Kunden - abzulehnen.
  5. Sofern der Kunde auf elektronischem Wege den Auftrag erteilt, wird der Vertragstext von uns gespeichert und dem Kunden nebst den rechtswirksam einbezogenen AGB per E-Mail nach Vertragsschluss zugesandt.

 

§ 3 Preise

  1. Der angebotene Preis ist bindend. Im Preis ist die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten, wenn der Vertrag mit einem Verbraucher abgeschlossen wird. Im Rechtsverkehr mit einem Unternehmer versteht sich der Preis als Nettopreisangabe zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer. Die genannten Preise verstehen sich ab unserem Geschäftssitz. Reise- und Fahrtkosten sowie Tagesund Übernachtungsgelder werden dem Kunden nach den jeweils gültigen Sätzen bzw. auf Grund der nachgewiesenen Kosten Dritter in Rechnung gestellt. Wegzeiten gelten als Arbeitszeit und werden mit 50 % des vereinbarten Stundensatzes in Rechnung gestellt. Der Kunde kann den Preis per Nachnahme, Überweisung oder Lastschrift leisten. Wir behalten uns das Recht vor, einzelne Zahlungsarten auszuschließen.
  2. Der Kunde verpflichtet sich, spätestens innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Leistung den Preis zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug. Der Verbraucher hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Der Unternehmer hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Gegenüber Unternehmern behalten wir uns vor, einen höheren Verzugszinsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.
  3. Für Teillieferungen gilt Absatz I § 3 Nr. 2 der AGB analog. Werden die Zahlungstermine von dem Kunden nicht eingehalten, sind wir berechtigt, die laufenden Arbeiten einzustellen und vom Vertrag zurückzutreten. Alle damit verbundenen Kosten sind vom Kunden zu tragen. Bei Nichteinhaltung zweier Raten bei Teilzahlungen ist der gesamte offene Betrag fällig.
  4. Der Kunde hat das Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch uns anerkannt wurden. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

 

§ 4 Liefertermin

  1. Wir sind bestrebt, die vereinbarten Termine der Erfüllung (Fertigstellung) möglichst genau einzuhalten. Die angestrebten Erfüllungstermine können nur dann eingehalten werden, wenn der Kunde zu den von uns angegebenen Terminen alle notwendigen Arbeiten und Unterlagen vollständig, insbesondere die von ihm akzeptierte Leistungsbeschreibung zur Verfügung stellt und seiner Mitwirkungsverpflichtung im erforderlichen Ausmaß nachkommt. Lieferverzögerungen und Kostenerhöhungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben und Informationen bzw. zur Verfügung gestellte Unterlagen entstehen, sind von uns nicht zu vertreten und können nicht zu unserem Verzug führen. Der Kunde trägt die daraus resultierenden Mehrkosten. Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten bzw. Programme umfassen, sind wir berechtigt, Teillieferungen durchzuführen bzw. Teilrechnungen zu stellen soweit dies dem Kunden zumutbar ist.

 

§ 5 Gefahrenübergang

  1. Beim Download und beim Versand von Daten via Internet geht die Gefahr des Untergangs und der Veränderung der Daten mit Überschreiten der Netzwerkschnittstelle auf den Kunden über.
  2. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde mit der Annahme in Verzug ist.

 

§ 6 Gewährleistung

  1. Verbraucher haben die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt. Bei Unternehmern leisten wir für Mängel zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
  2. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) sowie Schadenersatz verlangen. Bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Kunden kein Rücktrittsrecht zu. Wählt der Kunde Schadenersatz, so gelten die Haftungsbeschränkungen gemäß Absatz I § 7 der AGB.
  3. Verbraucher haben uns offensichtliche Mängel der Ware innerhalb von 2 Monaten nach Empfang schriftlich anzuzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Unternehmer müssen die gelieferte Ware unverzüglich auf Qualitäts- und Mengenabweichungen untersuchen und uns erkennbare Mängel innerhalb einer Frist von einer Woche ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Verdeckte Mängel sind uns innerhalb einer Frist von einer Woche ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
  4. Für Verbraucher beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahr ab Ablieferung der Ware oder der Leistung bzw. ab Abnahme. Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware oder der Leistung bzw. ab Abnahme. Bei gebrauchten Sachen beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr nach Ablieferung der Ware. Die einjährige Gewährleistungsfrist gilt nicht, wenn uns grobes Verschulden vorwerfbar ist sowie im Falle von uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden und bei Verlust des Lebens des Kunden. Unsere Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt hiervon unberührt.
  5. Wir geben gegenüber unseren Kunden keine Garantien im Rechtssinne ab.
  6. Für den Fall der Überschreitung einer vereinbarten Lieferzeit aus alleinigem Verschulden oder rechtswidrigem Handeln unsererseits hat der Kunde das Recht, nach Setzung einer angemessenen Nachfrist, vom Vertrag zurückzutreten. Höhere Gewalt, Arbeitskonflikte, Naturkatastrophen und Transportsperren sowie sonstige Umstände, die außerhalb unseres Einflussbereiches liegen, entbinden uns von der Lieferverpflichtung bzw. gestatten uns eine Neufestsetzung der vereinbarten Lieferzeit. Stornierungen durch den Kunden sind nur mit unserer schriftlichen Zustimmung möglich. Sind wir mit einem Storno einverstanden, so haben wir das Recht, neben den erbrachten Leistungen und aufgelaufenen Kosten eine Stornogebühr in Höhe von 30 % des noch nicht abgerechneten Auftragswertes des Gesamtprojekts zu verrechnen. Der Kunde hat die Möglichkeit nachzuweisen, dass der Schaden nicht oder wesentlich niedriger als die Pauschale entstanden ist.

 

§ 7 Haftungsbeschränkungen
Bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung beschränkt sich unserer Haftung sowie die unserer Erfüllungsgehilfen auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung von nicht vertragswesentlichen Pflichten, durch deren Verletzungen die Durchführung des Vertrages nicht gefährdet wird, haften wir sowie unsere Erfüllungsgehilfen nicht. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung oder aus Garantie. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.

 

§ 8 Eigentumsvorbehalt

  1. Bei Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an den Gegenständen und Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor. Bei Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an den Gegenständen und Leistungen bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor. Wenn der Wert der Vorbehaltsware die zu sichernden Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung um Prozent übersteigt, sind wir zur Freigabe der Vorbehaltsware auf Verlangen des Unternehmers verpflichtet.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, die Gegenstände und Leistungen während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen. Der Kunde hat uns unverzüglich schriftlich zu unterrichten von allen Zugriffen Dritter auf die Gegenstände und Leistungen, insbesondere von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, sowie von etwaigen Beschädigungen oder Vernichtung der Gegenstände und Leistungen. Der Kunde darf keinem Dritten den Besitz an den gelieferten Gegenständen oder Leistungen verschaffen. Der Kunde hat uns alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die durch einen Verstoß gegen diese Verpflichtungen und durch erforderliche Interventionsmaßnahmen gegen Zugriffe Dritter auf die Gegenstände entstehen.
  3. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, vom Vertrag zurückzutreten und die Gegenstände herauszuverlangen bzw. die Leistungen einzustellen. Daneben sind wir berechtigt, bei Verletzung einer Pflicht nach Absatz I § 8 Nr. 2 vom Vertrag zurückzutreten und die Gegenstände herauszuverlangen bzw. die Leistungen einzustellen, wenn uns ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist.

 

§ 9 Loyalität
Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Sie werden jede Abwerbung und Beschäftigung von Mitarbeitern, auch über Dritte, die an der Realisierung der Aufträge gearbeitet haben, des anderen Vertragspartners während der Dauer des Vertrages und 12 Monate nach Beendigung des Vertrages unterlassen. Der dagegen verstoßende Vertragspartner ist verpflichtet, einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe eines Jahresgehaltes des Mitarbeiters zu bezahlen.

 

§ 10 Datenschutz

  1. Domaindaten
    Wir weisen gemäß § 33 BDSG darauf hin, dass personenbezogene Daten im Rahmen der Vertragsdurchführung gespeichert werden. Des Weiteren weisen wir darauf hin, dass die Daten im Rahmen der Vertragsdurchführung an die an der Registrierung beteiligten Dritte übermittelt und im üblichen Umfang zur Identifizierung des Inhabers der Domain veröffentlicht werden einschließlich der öffentlichen Abfragemöglichkeit in so genannten Whois-Datenbanken.
  2. Bestandsdaten
    Wir sind berechtigt, die Bestandsdaten unserer Kunden zu verarbeiten und zu nutzen, soweit dies zur Beratung der Kunden, zur Werbung und zur Marktforschung für eigene Zwecke und zur bedarfsgerechten Gestaltung seiner Leistungen erforderlich ist. Wir werden dem Kunden auf Verlangen jederzeit über den gespeicherten Datenbestand, soweit es ihn betrifft, vollständig und unentgeltlich Auskunft erteilen. Der Kunde kann der Nutzung der Daten zur Werbung, Beratung und Marktforschung jederzeit widersprechen.
  3. Daten im Internet
    Wir weisen den Kunde ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen, wie dem Internet, nach dem derzeitigen Stand der Technik, nicht umfassend gewährleistet werden kann. Der Kunde weiß, dass der Provider das auf dem Webserver gespeicherte Seitenangebot und unter Umständen auch weitere dort abgelegte Daten des Kundes aus technischer Sicht jederzeit einsehen kann. Auch andere Teilnehmer am Internet sind unter Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren. Für die Sicherheit der von ihm ins Internet übermittelten und auf Web-Servern gespeicherten Daten trägt der Kunde vollumfänglich selbst Sorge.
  4. Meldepflicht
    Der Kunde sichert zu, dass die von ihm gemachten Angaben richtig und vollständig sind. Er verpflichtet sich, uns jeweils unverzüglich über Änderungen der mitgeteilten Daten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage vom Auftragnehmer binnen 15 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Dieses betrifft insbesondere:
  • IP-Adressen,
  • Name und postalische Anschrift des Kunden

 II Beratungs-, Programmierleistungen und Werknutzungsbewilligungen von Softwareprodukten

§ 1 Leistung und Prüfung

  1. Gegenstand eines Auftrages

    - Ausarbeitung von Organisationskonzepten
    - Global- und Detailanalysen
    - Erstellung von Individualprogrammen
    - Anpassung von Standardsoftware
    - Lieferung von Bibliotheks- (Standard-)Programmen
    - Erwerb von Nutzungsberechtigungen für Softwareprodukte
    - Erwerb von Werknutzungsbewilligungen
    - Mitwirkung bei der Inbetriebnahme (Umstellungsunterstützung)
    - Telefonische Beratung
    - Programmwartung
    - Erstellung von Programmträgern
    - Durchführung von Schulungen
    - Sonstige Dienstleistungen

  2. Ausarbeitung der Konzepte
    Die Ausarbeitung individueller Organisationskonzepte und Programme erfolgt nach Art und Umfang der vom Kunden vollständig zur Verfügung gestellten bindenden Informationen, Unterlagen und Hilfsmittel. Dazu zählen auch praxisgerechte Textdaten sowie Testmöglichkeiten in ausreichendem Ausmaß, die der Kunde zeitgerecht, in der Normalarbeitszeit und auf seine Kosten zur Verfügung stellt. Wird vom Kunden bereits auf der zum Test zur Verfügung gestellten Anlage im Echtbetrieb gearbeitet, liegt die Verantwortung für die Sicherung der Echtdaten beim Kunden.
  3. Leistungsgrundlage
    Grundlage für die Erstellung von Individual- und Standardprogrammen ist die schriftliche Leistungsbeschreibung, die wir gegen Kostenberechnung aufgrund der uns zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen ausarbeiten bzw. der Kunden zur Verfügung stellen. Diese Leistungsbeschreibung ist vom Kunden auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und mit seinem Zustimmungsvermerk zu versehen. Später auftretende Änderungswünsche können zu gesonderten Termin- und Preisvereinbarungen führen.
  4. Abnahme
    Individuell erstellte Software bzw. Programmadaptierungen bedürfen für das jeweils betroffene Programm einer Programmabnahme spätestens vier Wochen ab Lieferung durch den Kunde. Diese wird in einem Protokoll vom Kunden bestätigt. (Prüfung auf Richtigkeit und Vollständigkeit anhand der vom Auftragnehmer akzeptierten Leistungsbeschreibung mittels der unter Absatz II § 1 Nr. 2 angeführten zur Verfügung gestellten Testdaten). Lässt der Kunde den Zeitraum von vier Wochen ohne Programmabnahme verstreichen, gilt das Programm als abgenommen. Bei Einsatz der Software im Echtbetrieb durch den Kunden gilt die Software ebenfalls als abgenommen.
  5. Bibliotheks- (Standardprogramme)
    Bei Bestellung von Bibliotheks- (Standard-) Programmen bestätigt der Kunde mit der Bestellung die Kenntnis des Leistungsumfanges der bestellten Programme.
  6. Auftragsausführung
    Sollte sich im Zuge der Arbeiten herausstellen, dass die Ausführung des Auftrages gemäß Leistungsbeschreibung tatsächlich oder juristisch unmöglich ist, sind wir verpflichtet, dies dem Kunden sofort anzuzeigen. Ändert der Kunde die Leistungsbeschreibung nicht dahingehend bzw. schafft die Voraussetzung, dass eine Ausführung möglich wird, können wir die Ausführung ablehnen. Ist die Unmöglichkeit der Ausführung die Folge eines Versäumnisses des Kunden oder einer nachträglichen Änderung der Leistungsbeschreibung durch den Kunden, sind wir berechtigt, vom Auftrag zurückzutreten. Die bis dahin für die Tätigkeit des Auftragnehmers aufgelaufenen Kosten und Spesen sowie allfällige Abbaukosten sind vom Kunden zu ersetzen.

 

§ 2 Urheberrecht und Nutzung
Alle Urheberrechte an den vereinbarten Leistungen (Programme, Dokumentationen etc.) stehen uns bzw. unseren Lizenzgebern zu. Der Kunde erhält ausschließlich das Recht, die Software nach Bezahlung des vereinbarten Entgelts zu eigenen Zwecken zu verwenden. Durch den gegenständlichen Vertrag wird lediglich eine Werknutzungsbewilligung erworben. Eine Verbreitung durch den Kunden ist gemäß Urheberrechtsgesetz ausgeschlossen. Durch die Mitwirkung des Kunden bei der Herstellung der Software werden keine Rechte über die im gegenständlichen Vertrag festgelegte Nutzung erworben. Jede Verletzung unserer Urheberrechte zieht Schadenersatzansprüche nach sich, wobei in einem solchen Fall volle Genugtuung zu leisten ist. Die Anfertigung von Kopien für Archiv- und Datensicherungszwecke ist dem Kunden unter der Bedingung gestattet, dass in der Software kein ausdrückliches Verbot des Lizenzgebers oder Dritter enthalten ist, und dass sämtliche Copyright- und Eigentumsvermerke in diese Kopien unverändert mit übertragen werden.

 

§ 3 Wartung
Auf Wunsch des Kunden übernehmen wir oder einer von uns beauftragter Dritter den Wartungsdienst zu den jeweiligen Bedingungen eines gesondert abzuschließenden Wartungsvertrages. Der Auftragnehmer und oder Dritte ist zur Übernahme bzw. Durchführung des Wartungsdienstes nicht verpflichtet, soweit die Wartung nach Aufstellung infolge von Änderungen an den Geräten oder aus sonstigen beachtlichen Gründen erschwert worden ist.

 III Webhosting und Serverhoming

§ 1 Erreichbarkeit

Wir gewährleisten eine Erreichbarkeit unserer Internet-Webserver von 98% im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen der Webserver aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht in unserem Einflussbereich liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.) über das Internet nicht zu erreichen ist. Sperrungen wegen erforderlicher Wartungsarbeiten werden dem Kunden rechtzeitig vorher durch Bekanntgabe auf unserer Website mitgeteilt. Eine Einzelbenachrichtigung erfolgt nicht, sofern die Unterbrechung voraussichtlich nicht mehr als fünf Stunden anhält.

 

§ 2 Server und deren Software
Die Hardware wird vom Kunden selbst aufgestellt, in Betrieb gesetzt und getestet. Soweit mit dem Kunden hiervon abweichende schriftliche Vereinbarungen getroffen wurden, werden die entsprechenden Bestandteile mit „Aufstellung durch uns" oder einer seiner Geschäftspartner gekennzeichnet. Der Kunde versichert, dass er berechtigt ist, Zusatzeinrichtungen bzw. Modell- und Typenänderungen in die dafür vorgesehene Hardware einbauen zu lassen, auch wenn er nicht deren Eigentümer ist. Die gelieferten Programme installieren wir nicht, es sei denn, dies ist ausdrücklich schriftlich vereinbart. Die Kompatibilität mit bereits vom Kunden installierten Programmen ist, soweit nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, nicht geschuldet. Wir sind, auch wenn die Installation als solche von uns erbracht wird, nicht verpflichtet, die Anpassung bereits vom Kunden bestehender Programme an die gelieferte Software zu leisten. Dies gilt auch dann, wenn die bereits vom Kunden vorhandenen Programme von uns bezogen worden sind. Weitere begleitende Leistungen, auch die Benutzereinführung und ähnliches, sind nur dann Vertragsinhalt, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart worden ist.

 IV Domainregistrierung, Freistellung, Domainstreitigkeiten

§ 1 Domainregistrierung
Bei der Verschaffung und/oder Pflege von Internet-Domains werden wir im Verhältnis zwischen dem Kunden und der DENIC oder einer anderen Organisation zur Domain-Vergabe lediglich als Vermittler tätig. Wir haben auf die Domain-Vergabe keinen Einfluss. Wir übernehmen deshalb keine Gewähr dafür, dass die für den Kunden beantragten Domains überhaupt zugeteilt werden und/oder zugeteilte Domains frei von Rechten Dritter sind oder auf Dauer Bestand haben.

 

§ 2 Freistellung
Der Kunde garantiert, dass die von ihm beantragte Domain keine Rechte Dritter verletzt. Von Ersatzansprüchen Dritter sowie allen Aufwendungen, die auf der unzulässigen Verwendung einer Internet-Domain durch den oder mit Billigung des Kunden beruhen, stellt der Kunde uns, die Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (ICANN), die Network Solutions Inc. /NSI) sowie sonstige für die Registrierung eingeschaltete Personen frei.

 

§ 3 Domainstreitigkeiten
Der Kunde erkennt an, dass gemäß den Richtlinien der ICANN Streitigkeiten über die Domain wegen der Verletzung von Marken-, Namen- und sonstigen Schutzrechten gemäß der Uniform Domain Name Dispute Resolution Policy (UDRP) geklärt werden sollen. Es obliegt dem Kunden, seine Rechte im Rahmen eines durch ihn oder einen Dritten angestrengten Verfahrens gemäß der UDRP selbst wahrzunehmen. Der Kunde erkennt weiter an, dass wir verpflichtet sind, gemäß einem entsprechenden Schiedsspruch im Verfahren nach den UDRP die Domain zu löschen oder an einen Dritten zu übertragen, sofern nicht der Kunde dem Auftragnehmer gegenüber binnen 10 Tagen ab Zugang des Schiedsspruches nachweist, dass er gegen den obsiegenden Gegner des Schiedsverfahrens vor einem staatlichen Gericht Klage wegen der Zulässigkeit der Domain erhoben hat. Während der Dauer eines gerichtlichen Verfahrens oder Schiedsverfahrens über die Domain wegen der Verletzung von Marken-, Namen- und sonstigen Schutzrechten sowie 15 Tage über die abschließende Entscheidung in diesem Verfahren hinaus ist eine Übertragung der Domain durch den Kunden an Dritte ausgeschlossen, es sei denn, es ist sichergestellt, dass die ergehende Entscheidung für den Dritten in gleicher Weise wie für den Kunde bindend ist.

 V Internetpräsenz, Inhalte von Internetseiten

§ 1 Kennzeichnungspflicht
Der Kunde ist verpflichtet, auf seine Internet-Seite eingestellte Inhalte als eigene Inhalte unter Angabe seines vollständigen Namens und seiner Anschrift zu kennzeichnen. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass eine darüber hinausgehende gesetzliche Kennzeichnungspflicht z.B. bestehen kann, sofern auf den Internet-Seiten Teledienste oder Mediendienste angeboten werden. Der Kunde stellt uns von allen Ansprüchen frei, die auf einer Verletzung der vorgenannten Pflicht beruhen.

 

§ 2 Inhaltsverbot
Der Kunde darf durch die Internet-Präsenz sowie dort eingeblendete Banner nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter (Marken, Namens-, Urheber-, Datenschutzrechte usw.) verstoßen. Insbesondere verpflichtet sich der Kunde, keine pornographischen Inhalte und keine auf Gewinnerzielung gerichteten Leistungen anzubieten oder anbieten zu lassen, die pornographische und/oder erotische Inhalte (z.B. Nacktbilder, Peepshows etc.) zum Gegenstand haben. Der Kunde darf seine Internet-Präsenz nicht in Suchmaschinen eintragen, soweit der Kunde durch die Verwendung von Schlüsselwörtern bei der Eintragung gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter verstößt. Der Kunde verpflichtet sich, ohne ausdrückliches Einverständnis des jeweiligen Empfängers keine E-Mails, die Werbung enthalten, zu versenden. Dies gilt insbesondere dann, wenn die betreffenden E-Mails mit jeweils gleichem Inhalt massenhaft verbreitet werden (sog. „Spamming“). Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen vorstehende Verpflichtung verpflichtet sich der Kunde unter Ausschluss der Annahme eines Fortsetzungszusammenhangs zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von EUR 5.001,- ( in Worten: fünftausendein Euro).

 

§ 3 Sperrung von Internet-Präsenzen
Wir sind nicht verpflichtet, die Internet-Präsenz des Kunden auf eventuelle Rechtsverstöße zu prüfen. Nach dem Erkennen von Rechtsverstößen oder von Inhalten, welche gemäß Absatz V § 2 oder Absatz V § 4 unzulässig sind, sind wir berechtigt, die entsprechende Internet-Seite zu sperren. Wir werden den Kunden unverzüglich von einer solchen Maßnahme unterrichten.

 

§ 4 Übermäßige Belastung
Der Kunde ist verpflichtet, seine Internet-Seite so zu gestalten, dass eine übermäßige Belastung des Servers, z.B. durch CGI-Skripte, die eine hohe Rechenleistung erfordern oder überdurchschnittlich viel Arbeitsspeicher beanspruchen, vermieden wird. Wir sind berechtigt, Seiten, die den obigen Anforderungen nicht gerecht werden, vom Zugriff durch den Kunden oder durch Dritte auszuschließen. Wir werden den Kunden unverzüglich von einer solchen Maßnahme informieren. Wir werden die betreffenden Seiten wieder zugänglich machen, wenn uns der Kunde nachweist, dass die Seiten so umgestaltet wurden, dass sie den obigen Anforderungen genügen.

 VI Nutzung der E-Mail-Dienste

§ 1 POP3-Nutzung
Der Kunde hat in seiner POP3-Box eingehende Nachrichten in regelmäßigen Abständen von höchstens vier Wochen abzurufen. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, für den Kunden eingehende persönliche Nachrichten an den Absender zurück zu senden, wenn die in den jeweiligen Tarifen vorgesehenen Kapazitätsgrenzen überschritten sind.

 

§ 2 Zugangsdaten und Datensicherung

Der Kunde verpflichtet sich, von uns zum Zwecke des Zugang zu unseren Diensten erhaltene Passwörter streng geheim zu halten und den Provider unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist. Die vorgenannten Pflichten sind auch dann zu erfüllen, wenn der Kunde ein Passwort erhält, welches zur Identifizierung seiner Person gegenüber uns bei Abgabe von Erklärungen, die das Vertragsverhältnis betreffen, dient. Personen, die bei Abgabe einer solchen Erklärung das Passwort des Kunden nennen, gelten gegenüber uns widerlegbar als vom Kunden für die Abgabe der jeweiligen Erklärung bevollmächtigt. Die vorgenannten Pflichten sind auch dann zu erfüllen, wenn der Kunde ein Passwort erhält, welches zur Identifizierung seiner Person gegenüber uns bei Abgabe von Erklärungen, die das Vertragsverhältnis betreffen, dient. Personen, die bei Abgabe einer solchen Erklärung das Passwort des Kunden nennen, gelten gegenüber uns widerlegbar als vom Kunden für die Abgabe der jeweiligen Erklärung bevollmächtigt. Sollten infolge Verschuldens des Kunden Dritte durch Missbrauch der Passwörter Leistungen von uns nutzen, haftet der Kunde uns gegenüber auf Nutzungsentgelt und Schadensersatz. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass es ihm obliegt, nach jedem Arbeitstag, an dem der Datenbestand durch ihn bzw. seine Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen verändert wurde, eine Datensicherung durchzuführen, wobei Daten, die auf unseren Web-Servern abgelegt sind, nicht gespeichert werden dürfen. Der Kunde hat eine vollständige Datensicherung insbesondere vor jedem Beginn von Arbeiten, die von uns ausgeführt werden oder vor der Installation von gelieferter Hard- oder Software durchzuführen. Der Kunde testet im Übrigen gründlich jedes Programm auf Mangelfreiheit und Verwendbarkeit in seiner konkreten Situation, bevor er mit der operativen Nutzung des Programms beginnt. Dies gilt auch für Programme, die er im Rahmen der Gewährleistung und der Pflege von uns erhält. Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bereits geringfügige Veränderungen an der Software die Lauffähigkeit des gesamten Systems beseitigen kann.

§ 3 Datentransfervolumen
Sofern das auf das Angebot des Kunden entfallende Datentransfervolumen (Traffic) die für den jeweiligen Monat mit dem Kunde vereinbarte Höchstmenge erreicht oder übersteigt, stellt der Auftragnehmer dem Kunde hierfür pro angefangenem Gigabyte den in dem jeweils gültigen Tarif ausgewiesenen Betrag in Rechnung. Der Auftragnehmer ist daneben berechtigt aber nicht verpflichtet, für den Fall der Überschreitung des vereinbarten Datentransfervolumens, die Seiten ohne vorherige Ankündigung zu sperren.

 VII Schlussbestimmungen

§ 1
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern, die den Vertrag nicht zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken abschließen, gilt diese Rechtswahl nur insoweit als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden bei Verträgen mit Unternehmern Anwendung.

 

§ 2
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.


§ 3
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.

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